Zum Tode verurteilt

Bezeichnung Wert
Titel
Zum Tode verurteilt
Untertitel
NS-Justiz und Widerstand in Kärnten
Verfasserangabe
Wilhelm Baum
Medienart
Sprache
Person
Reihe
Verlag
Ort
Klagenfurt
Wien
Umfang
342 S.
ISBN13
978-3-902585-93-6
Schlagwort
Annotation
Angaben aus der Verlagsmeldung Die NS-Justiz in Kärnten : Politjustiz gegen den Widerstand / von Wilhelm Baum Nach dem „Anschluss“ Österreichs wurde das NS-Rechtssystem auch in Österreich eingeführt. Sondergerichtshöfe sollten dazu dienen, politischen Widerstand auszu-schalten. Dazu dienten die Unterstellung der Alpengaue unter den „Volksgerichtshof“ (VGH), der als „reisender Gerichtshof“ auch in Kärnten tagte, und der „Reichskriegs-gerichtshof“ (KGH), derr 1089 Todesurteile fällte. Eine Reihe von geltenden Grund-rechten wurden durch die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) und die „Kriegssonderstrafverfahrensordnung“ (KStVO) eingeschränkt. Beim Reichskriegsgericht gab es keine Berufungsmöglichkeit. Dieses Gericht ging nicht nur gegen Deserteure vor, sondern auch z. B. gegen Einsenbahner, die die Militärmaschinerie behinderten. 1944 erhielt der VGH durch „Führererlass“ auch die Kompetenz, über „Kriegsverrat“ zu urteilen. Häufig wurden bei großen Prozessen wie dem Freisler-Prozess gegen die Slowenen vom April 1943 in Klagenfurt weniger wichtige Perso-nen aus dem Verfahren herausgenommen und dem Klagenfurter Landgericht zugeteilt, das nur Gefängnisstrafen verhängen konnte. Von den etwa 2700 hingerichteten WiderstandskämpferInnen in Österreich entfielen mehr als 60 auf Kärnten. Der VGH amtierte zuletzt in 6 Senaten; im 1. führte der Präsident Roland Freisler den Vorsitz; hier wurden die meisten Todesurteile gefällt. Der RKG amtierte öfters in Kärnten; da-bei wurden jedoch auch Angeklagte verurteilt, die nicht aus Kärnten stammten. Per-sonen aus Kärnten wurden jedoch auch vor dem VGH in Berlin verurteilt.
Mit Namensregister, Register der KZ-Opfer, Liste der KZ-Opfer aus Kärnten
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